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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

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1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MPP Management & Personal Partner GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen HR-Consulting, Recruiting, Training sowie Videoproduktion und Content-Erstellung.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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2. VERTRAGSABSCHLUSS UND KOSTENVORANSCHLÄGE

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2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers bzw. die Bestellung des Auftraggebers. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags bis zu 15% gilt vom Auftraggeber als vorab genehmigt.

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3. LEISTUNGSERBRINGUNG IM BEREICH HR-CONSULTING & RECRUITING

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3.1 Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und dem Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. die tatsächliche Einstellung eines Kandidaten) wird nicht geschuldet, sofern nicht explizit eine Erfolgshonorar-Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere durch die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und zeitnahes Feedback zu vorgestellten Kandidaten.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.

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4. BESONDERHEITEN DER VIDEOPRODUKTION

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4.1 Die Produktion erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber genehmigten Konzepts oder Drehbuchs. Nachträgliche Änderungswünsche nach Produktionsstart sind gesondert zu vergüten.

4.2 Nach Fertigstellung des Werks hat der Auftraggeber dieses innerhalb von 7 Werktagen abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Bei Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das wetterbedingte Ausfallrisiko. Mehrkosten durch wetterbedingte Verschiebungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

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5.1 Sämtliche Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (Konzepte, Drehbücher, Rohmaterial, fertige Videos, Trainingsunterlagen) verbleiben beim Auftragnehmer.

5.2 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung des Honorars ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung oder Bearbeitung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu Eigenwerbezwecken (Referenzen, Website, Social Media) zu nutzen, sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers entgegensteht.

 

6. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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6.1 Die Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen (üblicherweise 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Projekthälfte/Drehbeginn, 30% bei Fertigstellung).

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7. STORNO UND RÜCKTRITT

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7.1 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers steht dem Auftragnehmer eine Ausfallsentschädigung zu:

  • Bis 30 Tage vor Projektbeginn: 20% des Honorars.

  • Bis 7 Tage vor Projektbeginn: 50% des Honorars.

  • Ab 3 Tage vor Projektbeginn: 100% des Honorars zuzüglich bereits angefallener Drittkosten.

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8. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

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8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

8.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers bzw. maximal dem Auftragswert begrenzt.

8.3 Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle Rechte an beigestellten Materialien (Logos, Musik, Personenfreigaben) verfügt und stellt den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.

 

9. GEHEIMHALTUNG

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9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung über alle Geschäftsgeheimnisse und internen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von Kandidaten im Recruiting-Prozess.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.

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Stand: 19.03.2026

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